Gewässerschutz

Verunreinigungen vermeiden

Im Rhein bei Pratteln, wo auch die Fassungsstelle der Hardwasser AG liegt, können organische Substanzen zwar in minimalsten Spuren nachgewiesen werden, doch werden sie nach der Bodenpassage im Untergrund der Hard und der anschliessenden Filtration über granulierte Aktivkohle wirksam entfernt. Aus Sicht der Wasserversorger gilt es generell, die Einleitung von Verunreinigungen in Oberflächengewässer zu reduzieren oder bei schwer abbaubaren Substanzen ganz zu unterbinden. Dazu beitragen kann:

 

  • ein sorgsamer Umgang mit Medikamenten
  • eine umweltverträgliche Entsorgung von Chemikalien und Medikamenten­resten
  • ein Verzicht auf Arzneimittel oder Wirkstoffe, die für den Gesundheitsschutz entbehrlich sind
  • verbesserte Abklärungen betreffend Umweltrisiken bei der Zulassung von neuen Wirkstoffen

Fliessgewässer­­memorandum

Im Europäischen Fliessgewässermemorandum von 2013 haben die IAWR und ihre Schwesterorganisationen von Donau, Elbe und Ruhr gemeinsame Forderungen aufgestellt. Zentrales Anliegen ist, das Wasser um seiner selbst willen zu schützen. Es gibt kein Anrecht, Wasser zu verschmutzen, sondern nur die Pflicht, es nach Gebrauch gereinigt dem Wasserkreislauf wieder zurückzugeben. Folglich gibt es auch keine Begün­stigten einer guten Wasserbeschaffenheit, sondern nur Verursacher einer verbesserungsbedürftigen Situation. Diese Kernforderung ist bei der Durchsetzung des Verursacher- und Kostendeckungsprinzips zu berücksichtigen.