Gründung der Gesellschaft

Gründungsvertrag

Das generelle Projekt fand die Zustimmung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Im November 1954 wurde ein Vertrag betreffend die Gründung einer Aktiengesellschaft zum Bau und Betrieb von Trinkwassergewinnungsanlagen in der Hard abgeschlossen und anschliessend von beiden Kantonsparlamenten genehmigt.

Kantonale Zusammenarbeit

Treibende Kraft für die Planung und den Bau des Hardwasser-Werks war Basel-Stadt gewesen. Die Wasserversorgung von Basel benötigte dringend zusätzliche Wassergewinnungsmöglichkeiten. Dafür war das Gelände auf basellandschaftlicher Seite vorhanden. Die Baselbieter Gemeinden standen noch am Beginn einer grösseren baulichen Entwicklung; die Beteiligung an der Hardwasser AG hatte eher den Charakter einer Vorsorgemassnahme. So sah der Gründungsvertrag von 1954 zwar durchwegs die partnerschaftliche Zusammenarbeit zu gleichen Teilen vor, doch verzichtete Basel-Land zugunsten der Stadt auf die Nutzung des Hardwerks, soweit wirtschaftlich ausbeutbare Vorkommen auf der Landschaft genutzt werden konnten.

Aktiengesellschaft

Die Form der Aktiengesellschaft wurde gewählt, damit sich die Organisation des Unternehmens verhältnismässig einfach gestalten liess. Der Verwaltungsrat ist paritätisch zusammengesetzt, so dass die Unternehmenspolitik auf die Bedürfnisse der beiden Kantone abgestimmt werden kann.

Gründung Hardwasser AG

Am 19. Dezember 1955 folgte dann die Gründung der Gesellschaft unter dem Namen «Hardwasser AG» mit Sitz in Muttenz. Das Aktienkapital wurde auf Fr. 5'000'000.– festgesetzt und zu je 50% von den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft übernommen. Je 10% des Aktienkapitals wurden in der Folge den interessierten Baselbieter Gemeinden bzw. der Bürgergemeinde Basel als Grundeigentümerin der Hard übertragen. Seit 2013 wird der Aktienanteil von Basel-Stadt (40%) durch die IWB gehalten.